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   BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05   

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BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 (https://dejure.org/2007,3145)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 (https://dejure.org/2007,3145)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 (https://dejure.org/2007,3145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag der Deutschen Telekom AG (ERTV); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln; Richtbeispiele in einem Entgeltgruppenverzeichnis als selbstständige Grundlage ...

  • Judicialis

    ERTV § 10; ; ERTV Anlage 1 (Entgeltgruppenverzeichnis) Entgeltgruppe T8 Richtbeispiel 5; ; Ergebnisniederschrift zu § 10 Abs. 3 ERTV; ; Ergebnisniederschrift zum Entgeltgruppenverzeichnis Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Eingruppierung - Eingruppierung eines Teamleiters; Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen; Bedeutung eines Richtbeispiels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 144
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    Das hat der bisher zuständige Zehnte Senat entschieden (8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3).

    In dieser Formulierung kommt nicht zum Ausdruck, dass die Richtbeispiele nur die abstrakten Tätigkeitsmerkmale erläutern sollen, sondern vielmehr, dass sie bei der Eingruppierung selbstständig anzuwenden sind (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24, aaO).

    cc) Die selbstständige Bedeutung der Richtbeispiele für die Eingruppierung wird auch durch § 10 Abs. 2 Satz 2 ERTV bestätigt, wonach, wenn kein Richtbeispiel unmittelbar einschlägig ist, auf das Richtbeispiel abzustellen ist, das der Tätigkeit des Arbeitnehmers am ehesten entspricht (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24 aE, aaO).

    Dazu heißt es: "Ist ein Richtbeispiel nicht unmittelbar einschlägig, ist das Richtbeispiel anzugeben, dem die Tätigkeit am ehesten entspricht." Auch in Nr. 2 der Ergebnisniederschrift zum Entgeltgruppenverzeichnis ist die Möglichkeit der Eingruppierung nach einem nicht vollständig erfüllten Richtbeispiel angesprochen (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 28, aaO).

    Deshalb kann sich die Formulierung "Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale" auch auf die "Tätigkeitsmerkmale" der Richtbeispiele beziehen (vgl. dazu BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 25 aE, aaO).

    Wenn die Tarifvertragsparteien diese Bedeutung der Richtbeispiele hätten ausschließen wollen, hätten sie ausdrücklich klarstellen müssen, dass die Eingruppierung nicht allein nach den Richtbeispielen vorgenommen werden kann, obwohl sie diesen in ihren Regelungen einen hohen Stellenwert zuerkannt haben (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 25, aaO).

    In diesem Fall ist also nicht, wie es dem typischen Verständnis von einem Richtbeispiel entspricht, auch noch auf das abstrakte Tätigkeitsmerkmal abzustellen (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24 aE, aaO).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291, 299 mwN).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    b) In Anwendung dieser Grundsätze sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    b) In Anwendung dieser Grundsätze sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).
  • BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    Im Übrigen könnte ein solcher Mangel nur im Rahmen einer sofortigen Beschwerde gem. § 72b ArbGG gerügt werden (Senat 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 -).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    Hinweis des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 696/05 - (führend, vorliegend) und - 4 AZR 77/06 -.
  • LAG Sachsen, 11.05.2005 - 5 (10) Sa 46/04
    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2005 - 5 (10) Sa 46/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (st. Rspr., 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 8; 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 21, BAGE 117, 202, 210 f.; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - aaO.; BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 21, aaO.; vgl. auch 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2).

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales einer Entgeltgruppe regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Vergütungsgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27, BAGE 129, 238; 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 8) .
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Mit dieser Formulierung kommt weder zum Ausdruck, dass sowohl die Tätigkeitsmerkmale als auch die Tätigkeitsbeispiele erfüllt sein müssen, noch kann der Regelung entnommen werden, die Beispiele sollten für die Funktionen nur die abstrakten Funktionsgruppenmerkmale der jeweiligen Gehaltsgruppe erläutern und nicht bei der Eingruppierung selbstständig angewendet werden (vgl. auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - Rn. 22, 29 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2019 - 8 Sa 413/19

    Auslegung von Tarifnormen; Tarifsystematik zwischen allgemeinen Merkmalen und

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt ( BAG vom 12 Juni 2019 - 4 AZR 363/18 - juris Rn. 17; vom 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - juris Rn. 27; vom 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - juris Rn. 20, 21).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - juris Rn. 19; vom 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - juris Rn.39).

  • LAG Köln, 14.04.2008 - 5 Sa 422/08

    Eingruppierung einer Kassenaufsicht

    Die allgemeinen Merkmale einer tariflichen Vergütungsgruppe sind erfüllt, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiele zu dieser Vergütungsgruppe genannt sind (im Anschluss an BAG Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 696/05).

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit verrichtet, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (s. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - NZA-RR 2008, 1044; BAG; Urteil vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01 - zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 06.02.2009 - 3 Sa 750/08

    Vergütung - Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft - TV-Ärzte/VKA

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtige; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z.B. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 696/05 - Rn 19, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 8/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Flughafenzugangskontrolle - Einarbeitungszeit -

    Allerdings kann sich aus dem Wortlaut oder dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergeben, dass die von den Tarifvertragsparteien genannten Beispielstätigkeiten nur der Erläuterung des abstrakten Tätigkeitsmerkmals dienen sollen und allein noch nicht ausreichen, den Anforderungen des abstrakten Tätigkeitsmerkmals zu genügen (BAG 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom).
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Mit dieser Formulierung kommt weder zum Ausdruck, dass sowohl die Tätigkeitsmerkmale als auch die Tätigkeitsbeispiele erfüllt sein müssen, noch kann der Regelung entnommen werden, die Beispiele sollten für die Funktionen nur die abstrakten Funktionsgruppenmerkmale der jeweiligen Gehaltsgruppe erläutern und nicht bei der Eingruppierung selbstständig angewendet werden (vgl. auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - Rn. 22, 29 mwN) .
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.02.2010 - KGH.EKD II-0124/P84
    bb) In Anwendung dieser Grundsätze sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (KGH.EKD, Beschluss vom 22. Juni 2009 - I-0124/P89-09 - ZMV 2009, S. 260; vgl. für Tarifverträge: BAG Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - AP Nummer 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom; BAG Urteil vom 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, S. 23; BAG, Urteil vom 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nummer 7).

    Die Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der Anlage 1 zu den AVR.DW.EKD sind erfüllt, wenn die Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale eines Richtbeispiels dieser Entgeltgruppe erfüllt (KGH.EKD, Beschluss vom 22. Juni 2009 -I-0124/P89 a.a.O., m.w.N. vgl. zum Tarifvertrag Telekom: BAG Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - a.a.O. Die Ansicht der Beschwerde, es müsse zunächst der Obersatz, sodann der Untersatz erfüllt sein und die Richtbeispiele dienten nur der Abgleichung, findet in den AVR.DW.EKD keine Grundlage. Die Systematik der AVR ist vielmehr umgekehrt aufgebaut. Ist ein Richtbeispiel erfüllt, so ist damit eine Prüfung, ob auch die Voraussetzungen der Obersätze gegeben sind, grundsätzlich überflüssig. Die Obersätze sind allerdings heranzuziehen, um bei Zweifelsfällen zu erkennen, welchem Anforderungsprofil der übertragenen Tätigkeit das Richtbeispiel zugeordnet ist. Für die Frage, welche Tätigkeit übertragen worden ist, kommt es auf den Arbeitsvertrag und die Tätigkeitszuweisung an. Liegt keine besondere Tätigkeitszuweisung vor, ist die Angabe im Arbeitsvertrag maßgebend (KGH.EKD, Beschluss vom 1. September 2009 - I-0124/R26-09 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 TaBV 83/09

    Eingruppierung von Kundenberater/innen im Filialbetrieb einer

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt und es einer Prüfung der allgemeinen Merkmale nicht mehr bedarf (vgl. statt aller: BAG 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7; BAG 17.01.1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4; BAG 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311; BAG 17.03.2005 - 8 ABR 8/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 90; BAG 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 8 = NZA-RR 2008, 144; BAG 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - NZA 2010, 538 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 06.02.2009 - 3 Sa 751/08

    Vergütung - Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft - TV-Ärzte/VKA

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.09.2009 - KGH.EKD I-0124/R26
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.02.2010 - KGH.EKD I-0124/P84
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2012 - 8 TaBV 53/11

    Eingruppierung einer "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung"

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.06.2009 - KGH.EKD I-0124/P89
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2013 - 15 Sa 1469/12

    Eingruppierung eines Bauleiters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 7 Sa 273/11

    Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2013 - 23 Sa 977/13

    Eingruppierung nach unternehmenseigenem Regelwerk

  • ArbG Düsseldorf, 28.01.2013 - 10 Ca 6241/12

    Eingruppierung einer Hauswartin

  • ArbG Düsseldorf, 12.09.2023 - 13 Ca 5601/22
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2012 - 6 Sa 1782/11

    Eingruppierung eines Bauleiters aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 16 Sa 1204/12

    Eingruppierung eines Staplerfahrers nach dem Entgelt-Bundesrahmentarifvertrag für

  • ArbG Iserlohn, 09.04.2010 - 6 Ca 300/10

    AVR, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Erzieherin,

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 893/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 508/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11

    Tariflicher Strukturausgleich nach Übergangsrecht; Zahlungsklage eines

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 505/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 884/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T16
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